Außenhandelsförderung

Allgemeine Informationen

Für Exporteurinnen/Exporteure werden eine Reihe von Maßnahmen angeboten:

  • EU-Förderungen
  • Bundesförderungen und Förderungen der Wirtschaftskammer Österreich
  • Landesförderungen und Förderungen der Landeswirtschaftskammern
  • Förderungen der Internationalisierungsoffensive der Bundesregierung
  • Förderungen der austria wirtschaftsservice (aws)
  • Unterstützung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) im Wege der Oesterreichischen Kontrollbank AG (OeKB)

Unterstützungen für Exporte und Auslandsinvestitionen können grob wie folgt gegliedert werden:

  • Exportgarantien (einschließlich Garantien zur Absicherung von Auslandsinvestitionen)
    • Bundeshaftungen nach Ausfuhrförderungsgesetz im Wege der OeKB
    • Haftungen gemäß Garantiegesetz im Wege der aws
  • Exportfinanzierungen für Einzelgeschäfte und revolvierende Finanzierungen
    • im Exportfinanzierungsverfahren der OeKB (einschließlich der Finanzierung von Auslandsinvestitionen)
    • im Verfahren des Exportfonds-Kredits der OeKB (für KMU)

Akteure

Wesentliche Akteure im Verfahren sind das BMF, die OeKB sowie Kommerzbanken.

Garantien und Wechselbürgschaften

Um österreichischen Unternehmen den Zugang zu fernen Märkten und Ländern zu erleichtern, werden im Rahmen des österreichischen Exportfördersystems Exporthaftungen (Exportgarantien und Wechselbürgschaften) gegen Entrichtung risikoadäquater Haftungsentgelte vergeben.

Hiermit kann sich das Unternehmen gegen politische und wirtschaftliche Risiken wie insbesondere das Produktionsrisiko (Risiko der vertragswidrigen Nichtabnahme bestellter Lieferungen und Leistungen) und das Kreditrisiko (Risiko der Nichtzahlung erbrachter Lieferungen und Leistungen) im jeweiligen Exportland absichern. Darüber hinaus können Garantien auch Kosten für Markterschließungsziele abdecken.

Österreichische Unternehmen können bei ihren Beteiligungen im Ausland sowohl mit Beteiligungsgarantien – Versicherung des politischen Risikos des Investitionsziellandes – als auch durch Wechselbürgschaften für Beteiligungen unterstützt werden. Wechselbürgschaften dienen zum einen der erleichterten Finanzierung von Exportgeschäften aber auch der Finanzierung von österreichischen Direktinvestitionen im Ausland.

Finanzierungen

Die OeKB finanziert seit dem Jahr 1960 Exporte von Gütern und Leistungen mit vorwiegend mittel- und langfristigen Zahlungszielen (insbesondere Investitionsgüter) sowie Auslandsinvestitionen über die Kommerzbanken zu marktmäßigen Finanzierungskonditionen.

Der Exportfonds-Kredit der OeKB stellt österreichischen KMU-Exportunternehmen Rahmenkredite zur Verfügung, die über Hausbanken in Anspruch genommen werden können. Damit können laufende Exportaufträge und -forderungen finanziert und zusätzlich Liquidität gesichert werden. Als Partner der Hausbanken kann der Exportfonds einen Teil des Risikos übernehmen. Auch für Markterschließungsvorhaben außerhalb der EU bietet der Exportfonds passende Lösungen.

Soft Loan-Finanzierungen

Soft Loan-Finanzierungen stehen nur für ausgewählte Länder und Projekte zur Verfügung. Diese günstigen Finanzierungspakete sind speziell für Abnehmerinnen/Abnehmer österreichischer Exporte in Entwicklungs- und Schwellenländern geschaffen. Sie umfassen Stützungs- bzw. Schenkungsmittel zu Gunsten des Empfängerlandes und werden den österreichischen Entwicklungshilfeleistungen angerechnet. Dadurch kann das Exportunternehmen in Verbindung mit seinen Lieferungen und Leistungen eine attraktive Finanzierung anbieten.

Programm zur Unterstützung projektvorbereitender und sektorspezifischer Leistungen ("Projektvorbereitungsprogramm")

Das BMF unterstützt im Rahmen seines "Projektvorbereitungsprogramms" projektbezogene und sektorspezifische Leistungen im Zusammenhang mit Vorhaben in Schwellen- und Entwicklungsländern durch Zuschüsse des Bundes. Leistungsempfängerinnen/Leistungsempfänger (Zuschussbegünstigte) sind ausländische Projektträger (etwa eine Gemeinde), die beispielsweise sektorspezifische technische Lösungen zu konkreten Problem- und Fragestellungen, oder auch die Erstellung und Finanzierung einer Machbarkeitsstudie im Vorfeld eines möglichen Projektes benötigen. Leistungserbringerinnen/Leistungserbringer sind z.B. Anbieterinnen/Anbieter von Dienstleistungen, technologischen Lösungen, oder Consultants. Die Abwicklung geschieht über die OeKB.

Betroffene Unternehmen

Österreichische Unternehmen, die an der Absicherung bzw. der Finanzierung von Exportaktivitäten in ausländischen Märkten interessiert sind.

Die Absicherung bzw. die Finanzierung dient:

  • Der Refinanzierung von Krediten, welche von Kommerzbanken Exporteurinnen/Exporteuren zur Finanzierung von Lieferkrediten eingeräumt werden (Lieferantenkredite)
  • Der Refinanzierung von Krediten, welche von Kommerzbanken ausländischen Regierungen, Importeurinnen/Importeuren oder Kreditinstituten zur Bezahlung österreichischer Exporte eingeräumt werden (Käuferkredite).

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Absicherung durch eine Exporthaftung des Bundes ist ein Antrag bei der OeKB. Der Antrag kann direkt bei der OeKB eingebracht werden (online oder persönlich) oder über die Hausbank der Exporteurin/des Exporteurs bei der OeKB eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Finanzierung ist ein Antrag der Exporteurin/des Exporteurs bei der Kreditabteilung der OeKB. Spezielle Voraussetzungen sind:

  • Das Vorliegen
    • einer Bundeshaftung nach dem Ausfuhrförderungsgesetz oder
    • einer Haftung eines Kreditversicherers oder
    • einer Garantie der aws oder
    • einer Haftung einer internationalen Organisation
  • Zur Sicherstellung müssen die entsprechenden Haftungsansprüche und die zugrunde liegenden (Export-)Forderungen abgetreten werden.
  • Staatlich unterstützte Exportabsicherungen und -finanzierungen stehen im Einklang mit allen relevanten internationalen Regelungen (EU, OECD, WTO).
  • Für Soft Loan-Finanzierungen müssen das in Österreich ansässige Exportunternehmen bzw. die/der in Österreich ansässige Generalunternehmerin/Generalunternehmer im entsprechenden Sektor über Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit fachspezifischem Know-how in Österreich verfügen, dieses weiter entwickeln und im entsprechenden Sektor von Österreich aus vergleichbare Referenzprojekte ohne Soft Loan-Finanzierung durchgeführt haben und weiterhin durchführen. Darüber hinaus müssen Kriterien der wirtschaftspolitischen Relevanz und der entwicklungspolitischen Eignung der Projekte erfüllt sein.

Zuständige Stelle

Die erste Anlaufstelle ist die Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft ( OeKB) (oder eine Bank mit Hausbankstatus bei ebendieser), welche bei Exporthaftungen als Bevollmächtigte des Bundes die banktechnische Abwicklung für das BMF durchführt.

Verfahrensablauf

Unternehmen, die an Absicherungen von Exportaktivitäten bzw. Finanzierung über Wechselbürgschaften interessiert sind, reichen ihre Anträge bei der OeKB ein. Anschließend erfolgt eine banktechnische Prüfung (insbesondere der Bonität) sowie eine Beurteilung der potentiellen Umweltauswirkungen. Die endgültige Genehmigung erteilt die Bundesministerin/der Bundesminister für Finanzen nach Begutachtung durch ein Gremium (Beirat) im BMF.

An Exportfinanzierungen interessierte Unternehmen wenden sich an die Kreditabteilung der OeKB. Nach eingehender Prüfung entscheidet die Bundesministerin/der Bundesminister für Finanzen nach Begutachtung durch das Exportfinanzierungskomitee über den Antrag.

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Die Formulare sind auf der Website der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft ( OeKB) verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen