Arbeiten im Ausland
Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit im Ausland bringt viele rechtliche Aspekte mit sich, die beachtet werden müssen. Dabei gelten in den verschiedenen Staaten unterschiedliche Regelungen.
EU-/EWR-Staaten und Schweiz
Für Unternehmerinnen/Unternehmer aus den EU-/EWR-Staaten sowie aus der Schweiz ermöglicht die EU-Dienstleistungsfreiheit die vorübergehende Erbringung von Dienstleistungen mit eigenem Personal in jedem anderen EU-/EWR-Staaten, sofern keine speziellen Regelungen existieren und die Unternehmerin oder der Unternehmer im Herkunftsland zur Ausübung dieser Tätigkeit (Gewerbe) befugt ist.
Nicht-EU-/EWR-Staaten
Für Dienstleistungen, die grenzüberschreitend außerhalb der EU (Nicht-EU-Ausland) erbracht werden sollen, gelten von Land zu Land unterschiedliche Regelungen.
Folgende Punkte müssen beispielsweise vorab von Unternehmerinnen/Unternehmern berücksichtigt werden:
- Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
- Arbeitserlaubnis und arbeitsmarktrechtliche Bestimmungen
- Steuerliche Vorgaben
- Sozialversicherungspflichten
- Gewerberechtliche Zulässigkeit
- Einfuhrvorschriften und Zölle (z.B. für mitgebrachte Gerätschaften und Werkzeug)
- Berufsqualifikationen und Berufszulassungen
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Tipp
Informationen zu den Bestimmungen des jeweiligen Landes sind bei den ausländischen Vertretungsbehörden in Österreich sowie bei den Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) direkt vor Ort erhältlich.
Für nähere Auskünfte zu Zöllen und Einfuhrvorschriften sind das Bundesministerium für Finanzen oder die Wirtschaftskammer Österreich zu kontaktieren.
Weiterführende Links
- Sozialversicherungsabkommen (→ BMSGPK)
- Praxisleitfaden "Auslandstätigkeit: Wer ist wo versichert?" (→ ÖGK)
- Ausländische Vertretungsbehörden in Österreich (→ BMEIA)
- Außenhandelsstellen (→ WKO)
- Bundesministerium für Finanzen (→ BMF)
- Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft