Ziviltechniker - Berufshaftpflichtversicherung

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Für selbständige Planerinnen/Planer ist eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert und insbesondere für öffentliche Aufträge zwingend notwendig.

Weitere Informationen zu grenzüberschreitender Dienstleistung und beruflicher Niederlassung (EU/EWR/Schweiz) von Ziviltechnikerinnen/Ziviltechnikern, Architektinnen/Architekten, Ingenieurkonsulentinnen/Ingenieurkonsulenten finden sich unter Ziviltechnikerberufe ebenfalls auf USP.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 12. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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