Ziviltechniker - Berufshaftpflichtversicherung
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für Unternehmerinnen/Unternehmer aus EU-Mitgliedstaaten sowie EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Für selbständige Planerinnen/Planer ist eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert und insbesondere für öffentliche Aufträge zwingend notwendig.
Weitere Informationen zu grenzüberschreitender Dienstleistung und beruflicher Niederlassung (EU/EWR/Schweiz) von Ziviltechnikerinnen/Ziviltechnikern, Architektinnen/Architekten, Ingenieurkonsulentinnen/Ingenieurkonsulenten finden sich unter Ziviltechnikerberufe ebenfalls auf USP.gv.at.
Weiterführende Links
- Berufshaftpflichtversicherungen (→ Kammer der ZiviltechnikerInnen für Wien, Niederösterreich und Burgenland)
- Alle Versicherungen (→ VVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft