Elektronische Zustellung
1. Was ist das elektronische Postfach im USP?
"Mein Postkorb" ist das elektronische Postfach der Behörde für Unternehmerinnen/Unternehmer und ermöglicht der/dem Postbevollmächtigten im Unternehmen die Registrierung zur elektronischen Zustellung sowie die Anzeige und Abholung von elektronischen Zustellungen österreichischer Behörden.
2. Wo finde ich Mein Postkorb?
Einzelvertretungsbefugten USP-Teilnehmerinnen/USP-Teilnehmern steht nach erfolgreicher Anmeldung im Unternehmensserviceportal "Mein Postkorb" in "Mein USP" sofort zur Verfügung. Zudem ist der Zugriff auf "Mein Postkorb" über das Brief-Icon in der Navigationsleiste in "Mein USP" möglich.
3. Wieso ist Mein Postkorb nicht unter "Mein USP" verfügbar?
Sollte "Mein Postkorb" nicht unter "Mein USP" vorgefunden werden, kann die unternehmensinterne USP-Administratorin/der unternehmensinterne USP-Administrator dieses Service freischalten, indem Ihnen die Rolle "Postbevollmächtigte"/"Postbevollmächtigter" zugewiesen wird. Nach erneutem Login im Unternehmensserviceportal liegt "Mein Postkorb" unter "Mein USP" vor.
4. Wie erfolgt die Registrierung zur elektronischen Zustellung im USP?
Informationen zur Registrierung zur elektronischen Zustellung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
5. Warum erhält mein Unternehmen eine Verständigung über eine elektronische Zustellung?
Wenn Ihr Unternehmen zur elektronischen Zustellung registriert ist, sind Sie für elektronische Zustellungen von Behörden erreichbar. Trifft eine elektronische Zustellung für Ihr Unternehmen ein, werden Sie per E-Mail an die hinterlegte(n) E-Mail-Adresse(n) darüber informiert.
Die Registrierung zur elektronischen Zustellung wurde entweder durch das Unternehmen selbst durchgeführt oder aufgrund der automatischen Übernahme aus FinanzOnline, dem elektronischen Rechtsverkehr (ERV) oder dem ehemaligen Zustellkopf (dem bis zum 1. Dezember 2019 verwendeten Verzeichnis der Empfängerinnen/Empfänger von elektronischen Zustellungen).
Details zur automatischen Übernahme und Registrierung zur elektronischen Zustellung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
6. Was brauche ich, um elektronische Zustellungen in Mein Postkorb abzuholen?
Wenn Sie eine neue Nachricht für Ihr Unternehmen erhalten haben, können Sie diese über Mein Postkorb im USP abholen. Dazu brauchen Sie zuerst ein Konto am USP. Wenn Sie noch keinen Zugang zum USP haben, können Sie sich einmalig am USP registrieren. Informationen zur Registrierung am USP finden Sie unter "Mein USP". Wenn Sie sich in Ihrem USP Konto anmelden und Ihnen die USP-Rolle Postbevollmächtigter zugewiesen wurde, finden Sie "Mein Postkorb" unter "Mein USP". Durch Klick auf "Mein Postkorb" wird das elektronische Postfach auf einer neuen Seite geöffnet. Hier können Sie Ihre Nachrichten abholen.
Wenn Sie eine nachweisliche Zustellung (vgl. RSa-Brief) erhalten haben, können Sie diese NUR mittels ID Austria abholen. Dazu melden Sie sich bitte mit Ihrer ID Austria beim Einstieg in das USP an.
7. Wie kann ich mein Unternehmen von der elektronischen Zustellung abmelden?
Eine Abmeldung ist über die Einstellungen von "Mein Postkorb" möglich. Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn alle Nachrichten gelesen wurden. Mit der Abmeldung werden alle Nachrichten unwiederbringlich gelöscht. Durch die Löschung der Registrierung erfolgt eine Abmeldung nur für elektronische Zustellungen gemäß Zustellgesetz. Falls Sie auch Nutzerin/Nutzer der Nachrichten-Funktion (ehemals "DataBox") in FinanzOnline sind, können Sie Nachrichten der Finanzverwaltung weiterhin über die Nachrichten-Funktion in FinanzOnline empfangen.
Unternehmen sind zudem seit 1. Jänner 2020 gemäß § 1b E-Government-Gesetz verpflichtet, an der elektronischen Zustellung teilzunehmen. Ausgenommen sind nur jene Unternehmen, die wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet sind. Weiters sind Unternehmen ausgenommen, die über keinen Internetanschluss bzw. notwendige technische Voraussetzungen verfügen.
8. Besteht die Möglichkeit zur schriftlichen Abmeldung von der elektronischen Zustellung?
Die schriftliche Abmeldung von der elektronischen Zustellung gemäß § 1b Abs 4 E-Government-Gesetz ist nur zulässig, falls das Unternehmen wegen Unterschreitens der Umsatzgrenze nicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist. Ein Textvorschlag für eine entsprechende Abmeldung ist in "FAQs eZustellung für Unternehmen" (→ BMF) enthalten.
Die schriftliche Abmeldung inkl. Kopie eines gültigen Lichtbildausweises senden Sie bitte per E-Mail an info@usp.gv.at oder an:
Bundesrechenzentrum GmbH
z.H. USP-SC, Zimmer D108
Hintere Zollamtsstraße 4, 1030 Wien
9. Wenn ich mein Gewerbe ruhend gemeldet habe, ist damit auch die elektronische Zustellung unterbrochen?
Eine gewerberechtliche Ruhendmeldung hat keinen Einfluss auf den Status der Firma im Unternehmensregister und auf "Mein Postkorb": Elektronische Zustellungen erfolgen bei ruhend gestellten Unternehmen weiterhin in "Mein Postkorb".
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt