Unterbesetzt: Mangelberufe im Jahr 2024

Bundes- und landesweite Erleichterungen für ausländische Fachkräfte

Jährlich werden die Mangelberufe durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft in der Fachkräfteverordnung (→ RIS) festgelegt. Die Entwicklung des nationalen Arbeitsmarktes bestimmt, welche Berufe in diese Kategorie fallen. Der Fachkräftemangel erreicht mit 110 Mangelberufen auf Bundesebene einen historischen Höchststand. 

Was bedeutet "Mangelberuf"?

Mangelberufe sind Berufe, in denen innerhalb eines Jahres im gesamten Bundesgebiet oder auch in einzelnen Bundesländern dem Arbeitsmarktservice (AMS) weniger als 1,5 Arbeitssuchende pro offene Stelle zur Verfügung stehen. In diesen Fällen bestehen erleichterte Zulassungsvoraussetzungen für den Aufenthaltstitel. Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte vereinfachte die Zulassung für qualifizierte Fachkräfte in Mangelberufen, wodurch diese schneller eine Aufenthaltsberechtigung und damit Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten.

Tipp

Informationen zur Tätigkeitsbeschreibung und zu den Ausbildungsvoraussetzungen für Mangelberufe, liefert das Berufsinformationssystem (→ AMS) des Arbeitsmarktservices.

Besonders gefragte Berufe

Auf dem aktuellen Arbeitsmarkt zeichnet sich ein deutlicher Bedarf an Fachkräften im Gesundheitssektor ab. Die Bedarfsprognose für das Pflegepersonal prognostiziert einen Bedarf von 51.000 Pflege- und Betreuungskräften im Zeitraum der Jahre 2023 und 2030. Dies spiegelt sich auch in der diesjährigen Fachkräfteverordnung wider, in der diplomiertes wie auch nicht diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal nach wie vor gefragt ist.

Neu hinzugekommen Berufe in der Liste sind unter anderem Sprenglerinnen/Sprengler, Triebfahrzeugführerinnen/Triebfahrzeugführer, Autobuslenkerinnen/Autobuslenker und Diätologinnen/Diätologen.

Einige Berufe zählten in manchen Bundesländern bereits im Vorjahr zu den Mangelberufen, wurden für das Jahr 2024 allerdings auf die Liste für das ganze Bundesgebiet gesetzt. Dazu gehören beispielsweise Berufe wie Kosmetikerinnen/Kosmetiker, Hebammen und Versicherungsvermittlerinnen/Versicherungsvermittler.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion