Die Pflicht, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen, wird erweitert.
Mehr Unternehmen müssen über Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsfaktoren sowie Governance-Faktoren berichten. Das betrifft auch KMU.
Was steht hinter der Pflicht, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen?
Bereits seit ein paar Jahren müssen große europäische Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Ab 2024 soll die Berichtspflicht Schritt für Schritt auch auf andere Unternehmen ausgeweitet werden. Dafür wurde auf EU-Ebene die Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) beschlossen. Österreich muss seine Gesetze bis Mitte 2024 an die Richtlinie anpassen.
Unter anderen sind börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) davon betroffen. Für sie werden noch spezielle Kriterien entwickelt, damit sie sich bei der Berichterstattung leichter tun. Auch KMU, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, werden von Banken oder Investorinnen/Investoren immer öfter nach einem Nachhaltigkeitsbericht gefragt. Sie können diese Kriterien zur Hilfestellung künftig freiwillig anwenden.
Achtung
In der Zukunft muss eine unabhängige Person den Nachhaltigkeitsbericht prüfen. Das gilt derzeit nur für die Finanzberichterstattung.
Wann müssen Unternehmen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht erstellen?
Folgende Unternehmen sollten schon in den untenstehenden Geschäftsjahren Daten sammeln, um im Jahr darauf ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen:
- Geschäftsjahr 2024: große Unternehmen von öffentlichen Interesse mit mehr als 500 Beschäftigten (sie unterliegen schon heute der Berichtspflicht)
- Geschäftsjahr 2025: alle anderen großen Unternehmen
- Geschäftsjahr 2026: börsennotierte KMU (sie können ihre Berichtspflichten bis 2028 aufschieben)
Hinweis
Kleinstunternehmen werden keine Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion