Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Gewährleistung der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter

Anruf

Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet für Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter zu sorgen. Im Unternehmen müssen wichtige Maßnahmen des Arbeitnehmerschutzes wie z.B. ergonomische Arbeitsplätze, regelmäßige Pausen und geeignete Schutzkleidung gesetzt werden. Besonders in Bereichen mit erhöhten Strahlenrisiken müssen spezielle Vorschriften des Strahlenschutzes beachtet werden.

Meldung bei Arbeitsunfällen

Trotz Schutzvorkehrungen können Arbeitsunfälle passieren, sei es am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit oder im Homeoffice. In solchen Fällen sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer und Selbstständige unfallversichert und sollten jeden Vorfall sofort melden, um Ansprüche aus der Sozialversicherung geltend zu machen.

Als Arbeitgeberin/Arbeitgeber muss bei jedem Arbeitsunfall bei dem eine Person schwer verletzt oder getötet wurde, sofort das Arbeitsinspektorat verständigen, falls keine Meldung an die Sicherheitsbehörde erfolgt ist.

Krankheit im Betrieb

Bei Erkrankungen sind Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitgeberin/ihren Arbeitgeber umgehend über ihren Krankenstand zu informieren. Sie haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen, gefolgt von Krankengeld aus der Sozialversicherung. Selbstständige können bei längeren Krankheitsphasen Unterstützungsleistungen erhalten.

Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die länger krank sind, gibt es die Möglichkeit einer Wiedereingliederungsteilzeit, bei der die Rückkehr in den Beruf schrittweise und finanziell unterstützt wird.

Letzte Aktualisierung: 26. September 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion