Gesellschaftsrecht für Arbeitgeber – Teil 2: Das WiEReG erklärt

Alle wichtigen Daten der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts auf einem Blick

Info

Wirtschaftliche Eigentümer sind per Definition "alle natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle ein Rechtsträger letztlich steht". Nicht meldeverpflichtet sind unter anderem ins Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer. Indem sich wirtschaftliche Eigentümer identifizieren, soll es kriminellen Personen und Organisationen erschwert werden, mit illegal erworbenem Vermögen am realen Wirtschaftsleben teilzunehmen.

Meldepflicht der Rechtsträger

Unter Rechtsträger versteht man im Zusammenhang mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG) die im Gesetz aufgezählten Gesellschaften und juristischen Personen mit Sitz im Inland sowie Trusts bzw. trustähnliche Vereinbarungen (z.B. GmbH, AG, Sparkassen und Stiftungen). All diese Rechtsträger sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlichen Eigentümer festzustellen und dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer zu melden.

Die Meldung kann entweder persönlich über das Unternehmensserviceportal (USP) oder durch eine berufsmäßige Parteienvertreterin/einen berufsmäßigen Parteienvertreter vorgenommen werden. Neu gegründete Rechtsträger müssen die Meldung an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer innerhalb von vier Wochen nach Eintragung in das entsprechende Stammregister (z.B. Firmenbuch) erstatten. Vom zuständigen Finanzamt wird automationsunterstützt ein Zwangsstrafverfahren eingeleitet, wenn diese Frist versäumt wurde.

Befreiung von der Meldepflicht

Von der Meldepflicht befreit sind Organisationen, deren wirtschaftlichen Eigentümer bereits im jeweiligen Stammregister (z.B. Firmenbuch) eingetragen sind. Zum Beispiel sind OGs, KGs und GmbHs, deren Gesellschafterinnen/Gesellschafter ausschließlich natürliche Personen sind, sowie Vereine gemäß Vereinsgesetz von der Meldepflicht ausgenommen. Eine Meldung ist dennoch erforderlich, wenn eine andere natürliche Person als wirtschaftliche Eigentümerin gilt, etwa durch einen Treuhandvertrag.

Letzte Aktualisierung: 24. Oktober 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion