Begriffe mit W
Buchstabennavigation
Wohnsitzfinanzamt
Wohnsitzfinanzamt ist jenes Finanzamt, in dessen Bereich die Abgabepflichtige/der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder bei fehlendem Wohnsitz ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich verschiedener Finanzämter gilt als Wohnsitzfinanzamt jenes, in dessen Bereich sich die Abgabepflichtige/der Abgabepflichtige vorwiegend aufhält.
Ausführliche Informationen zum Thema "Zuständigkeiten der Finanzämter" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion