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Werktag
Welche Tage als Werktage gelten, ist in der österreichischen Rechtsordnung nicht einheitlich geregelt. Eine Bestimmung, die definiert, ob auch der Samstag zu den Werktagen zählt, ist nur in manchen Gesetzen vorhanden und je nach Rechtsgebiet unterschiedlich.
So regelt beispielsweise die Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht, welche Tage als Werktage gelten. Allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof die StVO in mehreren Erkenntnissen so interpretiert, dass Samstage Werktage sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn ein Samstag zugleich auch ein gesetzlicher Feiertag ist. Die Feststellung, dass Samstage grundsätzlich Werktage sind, ist z.B. in Bezug auf Halte- und Parkverbote von Bedeutung. Weitere Beispiele sind das Patentgesetz und das Waffenrecht.
Andere österreichische Gesetze wiederum zählen nur die Tage von Montag bis Freitag, nicht aber den Samstag zu den Werktagen. Beispiele sind das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Pensionsgesetz und das Aktiengesetz.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion