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Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bestimmen, wer als Bevollmächtigte/Bevollmächtigter künftig für sie entscheiden und sie vertreten kann, falls sie ihre Entscheidungsfähigkeit verliert.
Eine Vorsorgevollmacht kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn eine Person an einer Krankheit leidet, die mit fortschreitender Entwicklung das Entscheidungsvermögen beeinträchtigen kann. Dies betrifft etwa Menschen, die an Alzheimer oder Altersdemenz leiden. Mit der Vorsorgevollmacht kann aber auch für mögliche Einschränkungen nach einem Unfall vorgesorgt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Erwachsenenvertretung und Vorsorgevollmacht" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion