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Verzug
Prinzipiell ist zwischen Schuldnerverzug und Gläubigerverzug zu unterscheiden.
Ein Schuldnerverzug liegt vor, wenn eine Schuldnerin/ein Schuldner den Vertrag nicht zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und auf die vereinbarte Weise erfüllt.
Ein Gläubigerverzug liegt vor, wenn die Gläubigerin/der Gläubiger die von der Schuldnerin/vom Schuldner zur vereinbarten Zeit, am vereinbarten Ort und auf die vereinbarte Weise angebotene Leistung nicht annimmt.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion