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Unternehmenssitz

An den Sitz eines Unternehmens sind zahlreiche Rechtsfolgen geknüpft, beispielsweise die Firmenbuchzuständigkeit und der allgemeine Gerichtsstand. Der Sitz ist in der Regel eine politische Gemeinde (zum Beispiel: Wien), keine konkrete Adresse. Er wird im Gesellschaftsvertrag definiert und im Firmenbuch eingetragen.

Bei einer GmbH oder einer AG ist der Sitz jener Ort, an dem

  • die Gesellschaft einen Betrieb hat,
  • sich die Geschäftsleitung befindet oder
  • die Verwaltung geführt wird.

Liegt ein wichtiger Grund vor, kann auch ein anderer Ort als Sitz gewählt werden.

Bei Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmern ist der Sitz in der Regel der auf Dauer angelegte Ort der Geschäftsleitung. Für eingetragene Personengesellschaften gilt grundsätzlich dasselbe, sie können den Sitz aber unter gewissen Voraussetzungen vertraglich festlegen.

Die Geschäftsanschrift ist eine Adresse, an die Zustellungen erfolgen.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion