Begriffe mit U
Buchstabennavigation
Unterkunftgeber
Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise
- der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
- der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
- der Untermieter dem Mitbewohner.
Hinweis
Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "An-/Abmeldung des Wohnsitzes" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion