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Unterkunftgeber

Unterkunftgeber ist jene Person, die dem Unterkunftnehmer tatsächlich Unterkunft gewährt, also beispielsweise

  • der Eigentümer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung sich selbst, dem Mitbewohner (z.B. Lebensgefährte, Familienangehörige) oder dem Hauptmieter,
  • der Hauptmieter dem Mitbewohner oder dem Untermieter,
  • der Untermieter dem Mitbewohner.

Hinweis

Für jede Person muss ein eigenes Meldezettel-Formular ausgefüllt werden.

Ausführliche Informationen zum Thema "An-/Abmeldung des Wohnsitzes" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten.

Letzte Aktualisierung: 20. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion