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Steuergutschrift
Häufig stellt sich bei der Arbeitnehmerveranlagung heraus, dass zu viel Lohnsteuer bezahlt wurde. In diesen Fällen bekommt die Steuerpflichtige/der Steuerpflichtige einen Teil der bezahlten Steuern vom Finanzamt zurück.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, bekommen einen Teil der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge, die sogenannte Negativsteuer, im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zurück.
Seit Juli 2017 erfolgt der Steuerausgleich und die Auszahlung eines etwaigen Gutschriftsbetrags in vielen Fällen automatisch.
Ausführliche Informationen zu den Themen "Arbeitnehmerveranlagung", "Automatischer Steuerausgleich (in Gutschriftsfällen)" und "Negativsteuer" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion