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Statutarstadt
Statutarstädte sind Städte mit einem eigenen Stadtrecht (Statut). Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister übernimmt bei diesen Städten mithilfe des Magistrats neben den gemeindeeigenen Aufgaben (z.B. Baubehörde) auch noch die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte:
- → Eisenstadt
- → Graz
- → Innsbruck
- → Klagenfurt am Wörthersee
- → Krems
- → Linz
- → Rust
- → Salzburg
- → St. Pölten
- → Steyr
- → Villach
- → Waidhofen an der Ybbs
- → Wels
- → Wien
- → Wiener Neustadt
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion