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Spitzensteuersatz
Bei der Berechnung der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer kommen verschieden hohe Steuersätze zur Anwendung. Beim Spitzensteuersatz handelt es sich um den höchsten Steuersatz bzw. die höchste Tarifstufe. Er liegt in Österreich bei 55 Prozent und kommt nur für jenen Teil des Jahreseinkommens zur Anwendung, der über 1 Million Euro pro Jahr liegt. Diese Regelung ist bis zum Jahr 2025 befristet; danach gilt auch für Einkommensteile über 1 Million Euro wieder ein 50-prozentiger Steuersatz.
Einkommensteile werden unterschiedlich besteuert, je nachdem, welcher Höhe sie entsprechen ("progressiver Tarif"). Das Einkommen ist in einzelne Teile zu zerlegen und mit ansteigenden Steuersätzen, beginnend mit dem niedrigsten, zu besteuern. Jede Bürgerin/jeder Bürger hat einen Steuerfreibetrag von 12.816 Euro, für den keine Steuern zu entrichten sind. Der Betrag über 12.816 bis 20.818 Euro ist mit 20 Prozent zu besteuern. Verdient jemand mehr als 20.818 Euro, so wird der darüber hinausgehende Betrag bis zu einem Betrag von 34.513 Euro mit 30 Prozent besteuert usw. Für Einkommensteile, die über 1 Million Euro liegen, kommt der höchste Steuersatz, also der Spitzensteuersatz, von 55 Prozent zur Anwendung.
Einkommen |
Einkommensteuer/Grenzsteuersatz ab dem Jahr 2024 |
---|---|
0 bis 12.816 Euro pro Jahr |
Steuerfrei |
Über 12.816 Euro bis 20.818 Euro pro Jahr |
20 Prozent |
Über 20.818 Euro bis 34.513 Euro pro Jahr |
30 Prozent |
Über 34.513 Euro bis 66.612 Euro pro Jahr |
40 Prozent |
Über 66.612 Euro bis 99.266 Euro pro Jahr |
48 Prozent |
Über 99.266 Euro bis 1 Million Euro pro Jahr |
50 Prozent |
Über 1 Million Euro pro Jahr |
55 Prozent (befristet bis zum Jahr 2025, danach 50 Prozent) |
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion