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Registrierkassenpflicht
Die Registrierkassenpflicht ist die Verpflichtung für Unternehmen, alle Umsätze mit Hilfe einer Registrierkasse zu verbuchen.
Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7.500 Euro im Jahr müssen grundsätzlich alle Bareingänge und Barausgänge täglich einzeln mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) festhalten.
Sonderregelungen sind z.B. für Umsätze im Freien (sogenannte Kalte-Hände-Regelung – bei bis zu 30.000 Euro (netto) Jahresumsatz) vorgesehen.
Seit 1. April 2017müssen Registrierkassen zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Registrierkassen" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion