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Parteienverkehr
Sinnverwandter Begriff: Öffnungszeiten
Als Parteienverkehr werden jene Zeiten bezeichnet, zu denen persönlich oder telefonisch bei einer Behörde vorgesprochen werden kann und mündliche Anbringen entgegengenommen werden.
Hinweis
Schriftliche Anbringen werden grundsätzlich während der Amtsstunden entgegengenommen.
Letzte Aktualisierung: 5. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion