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Musterfirmazeichnung
Eine Musterfirmazeichnung (auch Musterzeichnung genannt) ist eine Unterschriftenprobe zu Vergleichszwecken. Die Firma ist der in das Firmenbuch eingetragene Name der Unternehmerin/des Unternehmers, unter dem sie/er Geschäfte betreibt und zeichnet (unterschreibt).
Folgende Personen haben eine Musterfirmazeichnung zu leisten:
- Einzelunternehmerinnen/Einzelunternehmer, wenn sie im Firmenbuch eingetragen sind ("eingetragene Unternehmerin"/"eingetragener Unternehmer", Abkürzung: "e.U.")
- Vertretungsbefugte Gesellschafterinnen/vertretungsbefugte Gesellschafter bei Personengesellschaften
- (Handelsrechtliche) Geschäftsführerinnen/(handelsrechtliche) Geschäftsführer
- Prokuristinnen/Prokuristen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
Hinweis
Eine solche Unterschrift ist öffentlich und gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion