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Miteigentum

Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen an derselben Sache Eigentum haben. Miteigentum kann durch einen privaten Vertrag, durch das Gesetz oder durch eine letztwillige Verfügung entstehen.

Letzte Aktualisierung: 27. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion