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Lohnausfallprinzip
Erhält eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer keinen Lohn, weil sie/er nicht gearbeitet hat und sieht das Gesetz vor, dass trotzdem Lohn zu bezahlen ist (z.B. wegen Krankheit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers, Urlaub oder wegen gesetzlichen Feiertagen), so kann der Lohn nach dem Lohnausfallprinzip berechnet werden.
Das bedeutet, dass die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer trotz des Ausfalls aus gesetzlichen Gründen ihr/sein übliches Arbeitsentgelt von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber erhält.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion