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Konzernvertretung
Eine Konzernvertretung ist eine Vertretung der gemeinsamen Interessen der in einem Konzern beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, in dem in mehr als einem Unternehmen Betriebsorgane bestehen.
Es besteht jedoch keine Verpflichtung zur Errichtung einer Konzernvertretung. Die Errichtung einer Konzernvertretung liegt im Ermessen der Zentralbetriebsräte bzw. Betriebsräte der Konzernunternehmungen.
Die Kompetenzen der Konzernvertretung sind unter anderem gesetzlich geregelte Informations- und Beratungsrechte und Mitwirkungsrechte gegenüber der Konzernleitung, sofern die Gesamtbelegschaft des Konzerns betroffen ist.
Weiterführende Links
Portal des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (→ ÖGB)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion