Begriffe mit K
Buchstabennavigation
Kollektivverträge
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen einer Interessenvertretung der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (insbesondere Wirtschaftskammern (→ WKO)) einerseits sowie der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer (insbesondere Österreichischer Gewerkschaftsbund (→ ÖGB)) andererseits schriftlich abgeschlossen werden.
Kollektivverträge können u.a. folgende Regelungen enthalten:
- Arbeitszeiten
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Mindestlöhne und Grundgehälter
- Schutzbestimmungen bei Kündigung
Jeder Kollektivvertrag muss nach seinem Abschluss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (→ BMSGPK) hinterlegt sowie auf EVI (→WZ) veröffentlicht werden. Der für den jeweiligen Betrieb geltende Kollektivvertrag muss im Betrieb aufliegen, damit die Beschäftigten ihn einsehen können.
Tipp
Das → KVSystem des ÖGB-Verlags umfasst Kollektivverträge mit ihren aktuellen und historischen Fassungen.
Auf dem Portal der Wirtschaftskammern Österreichs finden Sie eine Kollektivvertragsdatenbank (→ WKO).
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion