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Inhaber des Zollverfahrens

Inhaberin/Inhaber des Zollverfahrens ist die Person, die die Zollanmeldung abgibt oder in deren Auftrag diese Anmeldung abgegeben wird, oder die Person, der die Rechte und Pflichten hinsichtlich eines Zollverfahrens übertragen wurden.

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion