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Inhaber des Zollverfahrens
Inhaberin/Inhaber des Zollverfahrens ist die Person, die die Zollanmeldung abgibt oder in deren Auftrag diese Anmeldung abgegeben wird, oder die Person, der die Rechte und Pflichten hinsichtlich eines Zollverfahrens übertragen wurden.
Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion