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Freistellungsbescheid

Sinnverwandte Begriffe: Befreiungsbescheid, Freistellungsbescheinigung

In bestimmten Fällen müssen österreichische Unternehmen von den an ausländische Unternehmen bezahlten Vergütungen eine besondere Abzugssteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen, z.B. bei Personalleasing aus dem Ausland. Die Verpflichtung zum Steuerabzug entfällt u.a. dann, wenn das ausländische Unternehmen einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorlegt. Dieser bestätigt, dass für das ausländische Unternehmen die Voraussetzungen der Steuerfreistellung vorliegen.

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion