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Europäisches Mahnverfahren
Das Europäische Mahnverfahren dient der einfachen und raschen Durchsetzung von Forderungen aus grenzüberschreitenden Rechtsachen in Zivil- und Handelssachen auch in anderen EU-Mitgliedstaaten. Es ist eine zusätzliche und fakultative Alternative zu dem nationalen Verfahren. Es gilt für die Beitreibung bezifferter Geldforderungen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Mahnverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion