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Europäischer Haftbefehl
Der Europäische Haftbefehl ist eine Entscheidung einer Justizbehörde eines EU-Mitgliedstaats, die auf die Festnahme und Übergabe einer Person durch die Justizbehörde eines anderen EU-Mitgliedstaats gerichtet ist. Diese Entscheidung muss den Zweck der Strafverfolgung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder eine mit Freiheitsentzug verbundene vorbeugenden Maßnahme beinhalten.
Seit 1. August 2013 muss jede Person, die aufgrund eines Europäischen Haftbefehls festgenommen wurde, schriftlich in einer für sie verständlichen Sprache über ihre Rechte informiert werden, wie z.B. über das Recht, im Fall der Verhängung der Übergabehaft durch eine Verteidigerin/einen Verteidiger vertreten zu werden.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion