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EU(EG)-Verordnung
Eine EU(EG)-Verordnung wird entweder vom Rat gemeinsam mit dem Parlament oder von der Kommission allein angenommen. Sie hat allgemeine Geltung und ist in allen ihren Teilen verbindlich. Im Gegensatz zu den EU(EG)-Richtlinien, die an die Mitgliedstaaten gerichtet sind, und den EU(EG)-Entscheidungen, die ganz bestimmte Adressaten haben, gilt die EU(EG)-Verordnung für alle.
Sie gilt unmittelbar, d.h., sie schafft Recht, das in allen Mitgliedstaaten wie ein nationales Gesetz gilt, ohne dass die Regierungen tätig werden müssen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion