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Einkünfte
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden alle Einkünfte berücksichtigt. Die Einkünfte lassen sich in sieben Einkunftsarten unterteilen:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit (z.B. Angestellte, Arbeiterinnen/Arbeiter, Pensionistinnen/Pensionisten)
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (insbesondere Immobilienvermietung)
- Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Sparbücher, Wertpapiere – diese Erträge sind aber in der Regel mit der Kapitalertragsteuer endbesteuert und brauchen dann nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden)
- Sonstige Einkünfte (z.B. bestimmte Leibrenten, Spekulationsgewinne, Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen, Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen und anderen Leistungen, Funktionsgebühren)
Vom Gesamtbetrag aus den sieben Einkunftsarten werden allfällige Verluste, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Das so ermittelte Einkommen bildet die Basis für die Berechnung der Einkommensteuer.
Letzte Aktualisierung: 30. März 2023
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion