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Einantwortung
Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer Verstorbenen/eines Verstorbenen in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden.
Einantwortungsbeschluss
Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist.
Die Vorlage eines Einantwortungsbeschlusses ist beispielsweise notwendig bei der:
- Grundbuchseintragung, wenn in der Verlassenschaft Liegenschaftsvermögen (z.B. Eigentumswohnung) vorhanden war
- Betriebsauflösung durch Tod einer Unternehmerin/eines Unternehmers bzw. Gesellschafterin/Gesellschafters für die Beendigung beim Finanzamt und Löschung aus dem Firmenbuch
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