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Einantwortung

Als Einantwortung wird die gerichtliche Übergabe der Verlassenschaft einer Verstorbenen/eines Verstorbenen in den rechtlichen Besitz der Erbin/des Erben verstanden.

Einantwortungsbeschluss

Nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens wird ein Einantwortungsbeschluss ausgestellt. Darin wird festgehalten, wer zu welcher Quote Erbin/Erbe ist.

Die Vorlage eines Einantwortungsbeschlusses ist beispielsweise notwendig bei der:

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion