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Doppelbesteuerung
Dieser Begriff beschreibt eine Besteuerung einer/eines Steuerpflichtigen durch mehrere Staaten.
Österreich hat mit den wichtigsten Staaten Verträge geschlossen (sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen), die verhindern, dass Steuerpflichtige, die grenzüberschreitende Aktivitäten setzen, sowohl in Österreich als auch im Ausland – also doppelt – besteuert werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Internationales Steuerrecht – Doppelbesteuerungsabkommen" finden sich auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion