Begriffe mit D
Buchstabennavigation
Dingliches Recht
Als dingliches Recht bezeichnet man ein Recht, das eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache gewährt und gegenüber jeder/jedem wirksam ist (z.B. Eigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten).
Trägerinnen/Träger von dinglichen Rechten können natürliche oder juristische Personen, in das Firmenbuch eingetragene Rechtsträger und Vereine sein.
Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion