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Dienstzeugnis
Dieser Begriff ist ein Synonym für Arbeitszeugnis.
Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf Verlangen ein Dienstzeugnis auszustellen. Dieses wird in der Regel bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz benötigt.
Folgende Punkte sollte ein Arbeitszeugnis aufweisen ("einfaches Dienstzeugnis"):
- Name der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Angaben über die Tätigkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers
- Ort, Datum, Unterschrift der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
Wird ein Dienstzeugnis benötigt, das die von der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer erbrachten Leistungen bewertet ("qualifiziertes Dienstzeugnis"), muss dieses ausdrücklich verlangt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein solches Zeugnis.
Das Dienstzeugnis ist von der Arbeitsbestätigung und der Arbeitsbescheinigung zu unterscheiden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitszeugnis" finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion