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Dienstpass
Sinnverwandter Begriff: Diplomatenpass
Dienstpässe sind Reisepässe, die mit einer Gültigkeitsdauer von längstens fünf Jahren für folgende Personen ausgestellt werden:
- Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage
- Mitglieder der Landesregierungen
- Die Präsidentinnen/die Präsidenten und die Vizepräsidentinnen/die Vizepräsidenten der Höchstgerichte
- Die Präsidentin/den Präsidenten des Rechnungshofes
- Die Mitglieder der Volksanwaltschaft
- Beamtinnen/Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes und der Länder, wenn das für ihre Dienstrechtsangelegenheiten zuständige oberste Verwaltungsorgan bestätigt, dass die Ausstellung eines Dienstpasses aus dienstlichen Gründen geboten ist
- Beamtinnen/Beamte, Vertragsbedienstete und andere Personen, die zur Besorgung von Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften bei österreichischen Berufsvertretungsbehörden in dienstlicher Verwendung stehen, sowie deren Ehegattinnen/Ehegatten oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner und minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben
- Die für die Republik Österreich tätigen Honorarkonsulinnen/Honorarkonsuln sowie deren Ehegatten/Ehegattinnen oder eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner und minderjährige Kinder, wenn sie mit diesen im gemeinsamen Haushalt leben und keine Erwerbstätigkeit ausüben
Für andere Personen werden Dienstpässe ausgestellt, wenn sie zur Besorgung von Angelegenheiten des Bundes, der Länder oder sonstiger öffentlich-rechtlicher Körperschaften in das Ausland reisen und die/der nach dem Reisezweck zuständige Bundesministerin/Bundesminister, bzw. − wenn die Reise in Angelegenheiten eines Landes unternommen wird − die Landesregierung, bestätigt, dass die Ausstellung eines Dienstpasses geboten ist.
Der Dienstpass muss nach Beendigung der für die Ausstellung des Dienstpasses maßgeblichen Funktion unverzüglich der ausstellenden Behörde zur Entwertung zurückgestellt werden.
Ausführliche Informationen zum Thema "Reisepass" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion