Begriffe mit B

Buchstabennavigation

Bundesfinanzgericht

Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurden ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht und neun Landesverwaltungsgerichte (für jedes Bundesland eines) geschaffen. Diese haben mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit aufgenommen.

Das Bundesfinanzgericht ersetzt den Unabhängigen Finanzsenat (UFS). Es entscheidet u.a. über Beschwerden gegen Bescheide eines Finanzamtes in Steuer-, Beihilfen- oder Finanzstrafsachen oder eines Zollamtes in Zoll- oder Finanzstrafsachen. Das Bundesfinanzgericht ist ein bundesweites Gericht mit Sitz in Wien und Außenstellen in Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz und Salzburg.

Ausführliche Informationen zu den Themen "Verwaltungsgerichtsbarkeit" und "Instanzenzug – Bundesverwaltungsgericht/Bundesfinanzgericht" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion