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Beweiswürdigung
Für Richterinnen/Richter in Österreich gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung. Das bedeutet, dass sie nach ihrer freien Überzeugung entscheiden, ob sie etwas als bewiesen ansehen oder nicht. Sie müssen diese Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen und aufgrund ihrer Lebenserfahrung und Menschenkenntnis treffen. Die Überlegungen, die zu einem Ergebnis geführt haben, muss die Richterin/der Richter in seiner/ihrer Entscheidung begründen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion