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Beschluss des Nationalrates
Der Nationalrat entscheidet mit Beschluss, ob und mit welchem genauen Inhalt ein Gesetzesentwurf (z.B. eine Regierungsvorlage oder ein Begutachtungsentwurf) zu einem verbindlichen Gesetz wird. Für einen Beschluss des Nationalrates ist grundsätzlich die Anwesenheit von einem Drittel der Abgeordneten und die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. In manchen Fällen (z.B. Verfassungsgesetze) ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten erforderlich.
Die Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, ein Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung (Kundmachung) oder mit dem im Gesetz genannten Zeitpunkt in Kraft. Die spätere Änderung eines Beschlusses bzw. eines Gesetzes kann grundsätzlich nur durch einen neuerlichen Beschluss des Nationalrates erfolgen.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion