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Barumsatz

Als Barumsatz gilt neben der Barzahlung auch die Zahlung mit Bankomat- oder Kreditkarte (inklusive Zahlungen mittels PayLife Quick oder Mobiltelefon) und die Hingabe von Barschecks oder ausgegebenen Gutscheinen, Bons etc. Nachträgliche Zahlungen mittels Erlagschein oder E-Banking gelten nicht als Barumsatz.

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion