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Bargeldgeschäft
Gemäß der Bundesabgabenordnung (BAO) gelten als "Barumsätze" jene Umsätze, bei denen die Gegenleistung mit Bargeld, Bankomat- oder Kreditkarte sowie anderen vergleichbaren Zahlungsformen (z.B. Zahlung mittels Mobiltelefon, PayLife Quick) beglichen wird. Zu den Barumsätzen zählen außerdem die Bezahlung mittels Barschecks und vom Unternehmen ausgegebene Gutscheine, Bons und Geschenkmünzen. Keine Barumsätze sind demnach nachträgliche Zahlungen mittels Erlagschein oder E-Banking.
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuern und Finanzen" finden sich auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion