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Außerstreitverfahren

Im Außerstreitverfahren wird, wie im Zivilprozess, über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als das streitige Verfahren. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten wie z.B. Verlassenschaftsverfahren ( oesterreich.gv.at), Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen ( oesterreich.gv.at), Adoptionen etc.

Ausführliche Informationen zum Thema "Außerstreitverfahren" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion