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Aussageverweigerungsrecht
Bestimmte Gründe erlauben es einer Zeugin/einem Zeugen die Beantwortung einer Frage oder die Aussage zu verweigern. Dies soll der Zeugin/dem Zeugen neben persönlichen Nachteilen vor allem Gewissenskonflikte ersparen.
Ausführliche Informationen zu den Themen Zeugin/Zeuge im Strafrecht und Zeugin/Zeuge im Zivilrecht finden sich auf oesterreich.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion