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Arbeitnehmerabsetzbetrag
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag wurde in den Verkehrsabsetzbetrag integriert. Es gibt daher seit dem Jahr 2016 nur mehr den Verkehrsabsetzbetrag, der auf 400 Euro pro Jahr (bis zum Jahr 2022; im Jahr 2023: 421 Euro; im Jahr 2024: 463 Euro) erhöht wurde.
Ausführliche Informationen zum Thema "Steuerabsetzbeträge" finden sich auf USP.gv.at.
Letzte Aktualisierung: 1. März 2024
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion