Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Weingesetz
Das Weingesetz wird angepasst, um die Regelungen der Herkunft des Weines zu verbessern und die Ernte- und Bestandsmeldung zu vereinfachen.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 20. Juli 2023
- Inkrafttreten: überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Stärkung des Schutzes der österreichischen Herkünfte im Weinsektor
- Verbesserung der Information des Konsumenten über die Herkunft des Weines
- Verwaltungsvereinfachung und Verbesserung der Datengrundlage bei Ernte- und Bestandsmeldung
Inhalt
- Präzisierung in der gesetzlichen Definition von Herkünften
- Absicherung der Vorgangsweise und Datenbasis bei Ernte- und Bestandsmeldung
Hauptgesichtspunkte
Mit der vorliegenden Novelle des Weingesetzes werden bei drei spezifischen Themenbereichen Anpassungen bzw. Ergänzungen vorgenommen. Diese Themenbereiche sind als einzelne Bereiche zu sehen und hängen nicht miteinander zusammen.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) kann durch Verordnung auf Antrag von Branchenorganisationen Bedingungen für regionaltypische Qualitätsweine mit Herkunftsprofilen festsetzen und die Herkunftsgebiete festlegen. Diese Weine werden in weiterer Folge unter der Bezeichnung "Districtus Austriae Controllatus" oder "DAC" in Verkehr gebracht. Qualitätsweine aus Trauben von DAC-Gebieten, die nicht als DAC-Weine in Verkehr gebracht werden, dürfen keine kleineren geografischen Angaben als das Bundesland verwenden, wenn dies in den entsprechenden DAC-Verordnungen festgelegt ist. Ein Gutachten der WKO hat die Frage aufgeworfen, ob eine derartige Bestimmung gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung verstößt, da die Einschränkung möglicherweise weder im öffentlichen Interesse liegt noch verhältnismäßig ist. Aus diesem Grund wird im Weingesetz ein Bezug zu den Bestimmungen über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen aufgenommen.
Im Zuge der Entwicklung der Bedingungen für die einzelnen DAC-Weine wird eine zusätzliche kleinere geografische Einheit etabliert, welche sich aus mehreren Gemeinden oder Gemeindeteilen zusammensetzt, jedoch den Namen einer dieser Gemeinden bzw. eines dieser Gemeindeteile trägt.
Das BML führt eine Weindatenbank "Wein online". Diese wird auf INVEKOS (Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem der EU) Basis umgestellt. Dies wird zukünftig eine wesentlich präzisere und mit dem Rebflächenverzeichnis verknüpfte Erhebung der Daten ermöglichen, bedingt jedoch die ausschließliche Abgabe dieser Meldungen in elektronischer Form (keine Abgabe in Papierform bei der Gemeinde mehr möglich). Auch die jährliche Aktualisierung der Stammdaten durch Abgabe eines Stammdatenerhebungsblattes wird entfallen, da die Stammdaten von INVEKOS bei der Agrarmarkt Austria aktualisiert werden.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 91/2023 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft