Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Umweltförderungsgesetz
Es werden klima- und energiepolitische sowie kreislaufwirtschaftliche ÖARP-Maßnahmen im Umweltförderungsgesetz (UFG) verankert.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 18. März 2022
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Ziele
- Verankerung klima- und energiepolitischer sowie kreislaufwirtschaftlicher ÖARP-Maßnahmen im UFG
- Einrichtung des Biodiversitätsfonds
- Aktualisierung der Zielsetzungen der Umweltförderung im Inland einschließlich der Förderungsgegenstände
Inhalt
- Förderung von Maßnahmen zur Transformation der Wirtschaft
- Förderung von Investitionen in Leergutrücknahmesysteme und Maßnahmen zur Steigerung der Mehrwegquote für Getränkegebinde
- Förderungen für die Errichtung und Nachrüstung von Sortieranlagen
- Förderung der Reparatur von elektrischen und elektronischen Haushaltsgeräten
- Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Fassadenbegrünung, Anschluss an hocheffiziente Fernwärmesysteme, thermische Gebäudesanierungen)
- Förderung von Investitionen in klimafitte Ortskerne (Flächenrecycling)
- Raus aus Öl und Gasheizungen
- Bekämpfung Energiearmut
- Einbettung der Förderungsstruktur des Biodiversitätsfonds im UFG
- Aktualisierung der Zielsetzungen für die Umweltförderung im Inland
Hauptgesichtspunkte
Mit dem Europäischen Wiederaufbaufonds werden Mittel zur Umsetzung von Reformbestrebungen der Mitgliedstaaten zur Überwindung der COVID-bedingten Wirtschaftskrise bereitgestellt. Im dafür von Österreich eingereichten und von der Europäischen Kommission genehmigten Österreichischer Aufbau- und Resilienzplan 2020 bis 2026 (ÖARP) sind Förderungen für Investitionen und Maßnahmen festgelegt, die über die Umweltförderung im Inland (Kreislaufwirtschaft, Umstieg auf klimafreundliche Heizungen, Bekämpfung von Energiearmut), über den neu einzurichtenden Teilbereich "Flächenreycling" und den Biodiversitätsfonds abgewickelt werden.
Die bisherigen Förderschiene "Altlastensanierung" wird um den Förderbereich des "Flächenrecyclings" ausgeweitet.
Weiters wird ein Biodiversitätsfonds als eigenständiger Förderbereich im Rahmen des UFG eingerichtet. Mit diesen Förderungen werden zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der nationalen Biodiversitäts-Strategie angereizt bzw. unterstützt.
Weitere Anpassungen betreffen das Abwicklungsprozedere für die Vergabe der Förderungen sowie die Umweltförderung im Inland bezüglich Zielsetzungen, Fördergegenstand usw. im Hinblick auf die angestrebte Klimaneutralität 2040.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 26/2022 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie