EAP – einheitliche Ansprechpartner
Mit der Dienstleistungsrichtlinie sind in jedem EU-Mitgliedstaat "einheitliche Ansprechpartner" (EAP) eingerichtet worden, über die Sie Ihre Verwaltungsformalitäten elektronisch abwickeln können, wenn Sie grenzüberschreitend in Europa tätig werden wollen. Auch die geänderte Berufsanerkennungsrichtlinie sieht nunmehr "einheitliche Ansprechpartner" (EAP) vor.
Von dieser Seite aus gelangen Sie zu den einheitlichen Ansprechpartnern in den einzelnen Bundesländern und:
- erhalten alle Informationen über die Verfahren, die zur Ausübung Ihrer speziellen Tätigkeit erledigt werden müssen,
- können alle für die Erbringung Ihrer Tätigkeit erforderlichen Formalitäten erledigen (ohne sich einzeln an verschiedene Behörden wenden zu müssen),
- können alle nötigen Schritte elektronisch abwickeln.
Die EAP-Portale der Bundesländer
Wenn Sie als Österreicherin/Österreicher eine Dienstleistung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erbringen wollen, führt Sie die Überblicksseite zu Dienstleistungs-Portalen der EU-Mitgliedstaaten weiter.
Zusätzliche Serviceleistungen
- Leitfaden zum österreichischen einheitlichen Ansprechpartner (PDF, 186 KB)
- Informationsbroschüre der EU zur Dienstleistungsrichtlinie (PDF, 783 KB)
- Informationen der Europäischen Kommission zum Konsumentenschutz (→ European Commission) (Englisch)
- Video der Europäischen Kommission über die Tätigkeit der EAP (Englisch)
- Artikel zur Dienstleistungsrichtlinie (PDF, 43 KB)
- Information für Konsumenten (→ ECC-Net)
- Information für Unternehmer, die Dienstleistungen in Anspruch nehmen (→ WKO)
- Broschüre zur Dienstleistungsrichtlinie (→ WKO)
Weiterführende Informationen
- Grenzüberschreitende Entsendung oder Überlassung von ArbeitnehmerInnen in der EU: Arbeitsrecht (→ BMAW), Sozialversicherungsrecht
- Lieferungen innerhalb der EU
- Betriebsansiedlung (→ ABA-Invest in Austria)
- Alternatives Streitbeilegungssystem auf EU-Ebene betreffend grenzüberschreitende Probleme zwischen Unternehmen/BürgerInnen und Behörden (→ SOLVIT)
- Europäischer Berufsausweis (→ Your Europe)
- Steuerrecht - Vorübergehende grenzüberschreitende Dienstleistung
- Steuerrecht - Niederlassung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft