Warenverkehr - Extrastat

Allgemeine Informationen

Unternehmen, die mit Drittländern Warenverkehr haben müssen darüber Auskunft erteilen. Dafür sind über den Warenverkehr mit Drittländern Aufzeichnungen in Form von Meldungen (Extrastat) zur Erstellung der Extra-EU-Außenhandelsstatistik zu führen. Diese Meldungen dienen den Mitgliedstaaten der EU als Basis für Statistiken über den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern (z.B. Handel zwischen Österreich und den USA).

Die Meldungen erfolgen im Rahmen des Zollverfahrens – sie beruhen auf der Vorlage der Zollpapiere bzw. der Erstellung der zollrechtlichen Anmeldung in elektronischer Form (Zollämter ( BMF)). Unternehmen erfüllen die Meldepflicht mit der Abgabe der ordnungsgemäß erstellten zollrechtlichen Anmeldung, die vom Zoll direkt an die Statistik Austria weitergeleitet wird.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Handelsstatistisches Gesetz (HStG)

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria