Warenverkehr - Extrastat
Allgemeine Informationen
Unternehmen, die mit Drittländern Warenverkehr haben müssen darüber Auskunft erteilen. Dafür sind über den Warenverkehr mit Drittländern Aufzeichnungen in Form von Meldungen (Extrastat) zur Erstellung der Extra-EU-Außenhandelsstatistik zu führen. Diese Meldungen dienen den Mitgliedstaaten der EU als Basis für Statistiken über den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten und Drittländern (z.B. Handel zwischen Österreich und den USA).
Die Meldungen erfolgen im Rahmen des Zollverfahrens – sie beruhen auf der Vorlage der Zollpapiere bzw. der Erstellung der zollrechtlichen Anmeldung in elektronischer Form (Zollämter (→ BMF)). Unternehmen erfüllen die Meldepflicht mit der Abgabe der ordnungsgemäß erstellten zollrechtlichen Anmeldung, die vom Zoll direkt an die Statistik Austria weitergeleitet wird.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Handelsstatistisches Gesetz (HStG)
Für den Inhalt verantwortlich: Statistik Austria