Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: AWG-Novelle Digitalisierung

Mit der AWG-Novelle Digitalisierung werden Digitalisierungsschritte im Abfallwirtschaftsgesetz verankert – wie beispielsweise der vollelektronische Begleitschein.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 17. Juli 2024
  • Inkrafttreten: überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Funktionierendes Pfandsystem
  • Erhöhung der Effizienz bei abfallrechtlichen Anbringen und Meldungen
  • Effiziente Meldung und Kontrolle der Erreichung der Mehrwegquote nach § 14b AWG

Inhalt

  • Aufsichtsrechte des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)
  • Vollelektronischer Begleitschein
  • Strukturierte Antragsunterlagen für Erlaubnisse und Genehmigungen
  • Einrichten einer EDM-Applikation zur Meldung der Mehrwegquoten gemäß § 14b AWG

Hauptgesichtspunkte

In der AWG-Novelle Digitalisierung werden folgende Schwerpunkte gesetzt:

  • Weitere Digitalisierungsschritte in der Abfallwirtschaft, insbesondere betreffend:
    • Effiziente Abwicklung von Genehmigungsverfahren durch Anbindung an zusätzliche Register
    • Ermöglichung von Pilotprojekten zur Erprobung von digitalen Anlagengenehmigungsverfahren, bei denen Daten mit Registern ausgetauscht werden können
    • Verankerung der SMS-Lösung beim vollelektronischen Begleitschein
    • Registrierung und Meldepflicht der zentralen Stelle für das Einwegpfand
  • Festlegung näherer Bestimmungen zum ab dem Jahr 2025 geltenden Einwegpfand für Kunststoffgetränkegebinde und Dosen. Das betrifft neben der Festlegung der betroffenen Gebindegrößen insbesondere die Aufsicht über die für Material-, Geld und Datenflüsse verantwortliche zentrale Stelle, die Festlegung eines Vermeidungsbeitrags auch für dieses System und weitere Verpflichtungen betreffend Transparenz und Sachlichkeit (Kontrahierungszwang mit allen Verpflichteten, keine Quersubventionierungen, Berichte).
  • Klarstellungen hinsichtlich der Beteiligung von Umweltorganisationen im Genehmigungsverfahren für Behandlungsanlagen im Einklang mit der UVP-G-Novelle 2023
  • Anpassung der Ausnahmen hinsichtlich Bodenaushubdeponien entsprechend der Deponierichtlinie (Richtlinie 1999/31/EG)

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 17. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie