Statistische Meldungen und Zahlungsbilanzerhebung
Unternehmerinnen/Unternehmer müssen Daten melden. Damit tragen sie wesentlich zur Erstellung der einzelnen Statistiken bei.
Diese Erhebungen von wirtschaftsstatistischen Daten zu Produktion, Konjunktur, Leistung und Struktur sowie zum Gütereinsatz und Außenhandel sind Ausgangsbasis für die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung und für wirtschaftspolitische Entscheidungen.
Die häufigsten direkt von den Unternehmen durchzuführenden Meldungen sind:
- Intrastat – Meldung
- Meldung zur Zahlungsbilanzerhebung
- Meldung – Grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr
- Meldung – Grenzüberschreitender Kapitalverkehr
Hinweis
Die Meldepflicht ist von gesetzlich vorgegebenen Schwellenwerten abhängig und daher auf jene Unternehmen beschränkt, die in der vorgegebenen Erhebungsperiode den jeweiligen Schwellenwert überschreiten.
Abhängig von der Unternehmensbranche und -größe können weitere Meldungen notwendig sein, wie z.B.:
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Meldungen zur Konjunkturerhebung im Produzierenden Bereich
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Meldungen zur Konjunkturerhebung im Handel
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Meldungen zur Leistungs- und Strukturerhebung
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Meldungen zur Gütereinsatzerhebung
Die Extrastat-Meldungen (zur Erstellung der Extra-EU-Außenhandelsstatistik) erfolgen im Rahmen des Zollverfahrens und müssen daher nicht gesondert von den Unternehmerinnen/Unternehmern durchgeführt werden.
Zahlungsbilanzerhebungen
Im Dezember 2020 wurde die neue Meldeverordnung (MVO) 1/2022 der OeNB betreffend die statistische Erfassung des grenzüberschreitenden Kapitalverkehrs, welche mit Anfang 2022 in Kraft trat, im Bundesgesetzblatt bzw. im Rechtsinformationssystem des Bundes veröffentlicht. Basierend auf dieser Verordnung sind seit November 2021 (Jahresbefragung zu Direktinvestitionsbeständen) bzw. 1. Jänner 2022 (alle weiteren Erhebungen) alle Meldungen zum grenzüberschreitenden Kapitalverkehr zu übermitteln.
Pflichten der Unternehmen
Unternehmen müssen der Oesterreichische Nationalbank (→ OeNB) im Rahmen des grenzüberschreitenden
- Dienstleistungsverkehrs und
- Kapitalverkehrs
Meldung erstatten.
Hintergrund
Jedes Monat muss die OeNB die Zahlungsbilanz aufgrund des Devisengesetzes 2004 erstellen. Während die Erhebungen zur Kapitalbilanz von der OeNB selbst durchgeführt werden, wird die Leistungsbilanz in enger Kooperation mit → Statistik Austria erstellt.
Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung der Wirtschaftsbeziehungen eines Staates oder eines Wirtschaftsraums mit der restlichen Welt. Sie ist ein wichtiges Instrument für die österreichische Außenwirtschaftspolitik und statistische Grundlage für internationale Verhandlungen. Die Zahlungsbilanz dient beispielsweise der Beobachtung von Auslandsmärkten und der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs sowie der Erhebung von notwendigen Förderungsmaßnahmen für Unternehmerinnen/Unternehmer.
Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile:
- Die Leistungsbilanz – der realwirtschaftliche Teil – betrifft Waren, Dienstleistungen, Einkommen und laufende Transfers.
- Die Kapitalbilanz – der finanzwirtschaftliche Teil – betrifft Direktinvestitionen, Portfolioinvestitionen, Sonstige Investitionen, Finanzderivate und Währungsreserven.
Weiterführende Links
- Downloads/Fragebögen (→ Statistik Austria)
- Außenwirtschaftsstatistik (→ OeNB)
- Broschüre "Die Zahlungsbilanz" (→ OeNB)
- Informations-Folder zu den außenwirtschaftsstatistischen Erhebungen
- Informationen über Neuerungen in der Zahlungsbilanzstatistik (→ OeNB)
- OeNB Statistik-App (→ OeNB)
Rechtsgrundlagen
- Österreichische Nationalbank
- Statistik Austria