Von der Idee zum eigenen Unternehmen: Teil 10 – Einstieg in den Arbeitnehmerschutz
Teil 10 der Selbstständigkeitsreihe gibt einen Überblick darüber, was beim Arbeitnehmerschutz zu beachten ist.
Durch die Regelungen des Arbeitnehmerschutzes sollen die Gesundheit der Belegschaft und die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet werden. Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber müssen gesetzlich vorgegebene Arbeitnehmerschutzbestimmungen umsetzen bzw. einhalten. Neben Maßnahmen zum Brandschutz sind das zum Beispiel auch Kennzeichnungspflichten auf Baustellen oder an Arbeitsmitteln. Dadurch sollen unter anderem auch die Folgekosten von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen gesenkt werden.
Gesundheit am Arbeitsplatz
Unternehmen müssen Maßnahmen setzen, um die Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und daraus resultierende Berufskrankheiten zu vermeiden. Das sind beispielsweise
- die regelmäßige Gesundheitsüberwachung der Beschäftigten bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten (z.B. Gasrettungsdienst) oder
- das Kontrollieren und das Einhalten von Grenzwerten bei Arbeitsstoffen.
Sicherheit am Arbeitsplatz
Zur Sicherheit am Arbeitsplatz und der Verbesserung der Arbeitsqualität der Belegschaft trägt insbesondere die Arbeitsplatzevaluierung bei. Dabei werden zum Beispiel Gefahrenquellen beurteilt und Maßnahmen festgelegt, um diese zu beseitigen.
Nicht jede Arbeitnehmerin/jeder Arbeitnehmer ist für alle Tätigkeiten geeignet. Daher muss bei der Arbeitseinteilung unter anderem auf die Qualifikation, das Alter oder körperliche Schwächen oder Gebrechen Rücksicht genommen werden.
Nähere Informationen zum Arbeitnehmerschutz finden sich am USP.
Tipp
Nähere Informationen zu allen Bereichen des Arbeitsschutzes finden sich auf der Webseite der Arbeitsinspektion (→ BMAW).
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion